Die neue Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) – Teil der Mantelverordnung
Das neue gesetzliche Regelwerk beinhaltet die Einführung der Ersatzbaustoffverordnung (seit dem 01.08.2023) und die Neufassung der Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Weiterhin werden auch die Deponieverordnung und Gewerbeabfallverordnung überarbeitet. Es betrifft die Annahme und Lagerung von mineralischen Bauabfällen bzw. die Herstellung und Verwendung von Mineralischen Ersatzbaustoffen. Zum Beispiel werden umfangreichere Annahmekontrollen und neue Analyseverfahren gefordert.
Weitere Informationen erhalten Sie vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:
Trennen. Sortieren. Sparen.
Um Entsorgungskosten einzusparen empfehlen wir Ihnen eine strikte Sortierung der mineralischen Abfälle direkt bei der Abbruch- oder Sanierungsmaßnahme auf der Baustelle. Bei Fragen zur Einordnung oder Sortierung Ihrer Abfälle stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.